Der Dresdner Stadtrat hatte vor wenigen Wochen, mit Hinweis auf das sächsische Ladenöffnungsgesetz, vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Dagegen klagten, unterstützt von Verdi zwei Verkäuferinnen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gab ihnen jetzt Recht. Es stellte fest, dass Teile des sächsischen Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig ist und deshalb nicht als Grundlage für die neue Verordnung genutzt werden darf. Damit entfallen für Sachsen auch die geplanten Geschäftsöffnungen an zwei Adventssonntagen. „Die Stadt Dresden konnte keine rechtsgültige Verordnung treffen, weil die Grundlage fehlerhaft ist“, erklärte Gerichtssprecher Matthias Dehoust bei einem Interview durch den MDR. Ver.di-Sprecherin Heike Flaxa begrüßte die Richterliche Entscheidung: „Der Sonntag ist ein Tag für die Familien, für die Erholung und nicht für kommerzielle Dinge.“ Allerdings wurde damit die neue Verordnung nur vorübergehend gestoppt. Jetzt muss die sächsische Landesregierung eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschließen, was aufgrund der festgestellten Verfassungswidrigkeit ohnehin notwendig ist. Damit ist der Weg für die verkaufsoffenen Sonntage auch wieder frei. Ob dies allerdings noch in diesem Jahr, vor dem Beginn des Weihnachstgeschäfts gelingt, ist fraglich. Nicht nur die Händler, auch viele Käufer, die während der normalen Öffnungszeiten arbeiten müssen, werden über diese Verzögerung sicher nicht erfreut sein.