Noch immer ist das Vorgehen der Justiz Sachsens gegen Demonstranten, die am 13. Februar letzten Jahres gegen Neonazis protestierten, stark Kritikwürdig. Trotz aller rechtlichen Bedenken hat die Dresdner Staatsanwaltschaft jetzt die Immunität des Fraktionschef der Linken, Andre Hahn, aufgehoben, um Anklage gegen ihn erheben zu können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Linke-Politiker vor, Blockaden gegen Neonazi-Demonstrationen organisiert und durchgeführt zu haben. „Friedliche Blockaden gegen Naziaufmärsche sind keine Straftat, sondern ein demokratisches Recht und Pflicht jedes Demokraten“, empörte sich die Vorsitzende der Linken, Gesine Lötzsch. Am 19. Februar 2010 war es zu Gewalttätigkeiten zwischen Neonazis und Gegendemonstranten gekommen. Im Zuge der folgenden Ermittlungen kam heraus, dass die Polizeibehörden während der gesamten Demonstration der Vorwoche, ungesetzlich Handygespräche von Teilnehmern und ihren Telefonpartnern abgehört und aufgezeichnet hatten. In einem inzwischen als gerichtlich widerrechtlich verurteiltem Sondereinsatz, stürmte die Polizei zudem am 19. Februar die Dresdner Parteizentrale der Linke und verursachte erhebliche Sachschäden. Noch immer ist ungeklärt, in welchem Ausmaß Polizei und Staatsanwaltschaft sich bei ihren noch immer laufenden Ermittlungen auf die ungesetzlich erworbenen Handydaten stützen.