Förderprogramme für energetische Sanierung gibt es in Deutschland viele, da energieeffizientes Bauen unabhängig voneinander, durch Bund, Länder und Kommunen unterschiedlich stark subventioniert wird. Zwar erhöht das die Chancen des Einzelnen, in den Genuss einer solchen finanziellen Hilfe zu kommen, allerdings haben die verschiedenen Förderprogramme auch unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen, die für ihre Nutzung erfüllt sein müssen. "Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV) überprüfen sollen", erzählt die Energieexpertin der Verbraucherzentrale, Ulrike Körber. So wird beispielsweise seit Herbst 2009 eine Fachunternehmererklärung verlangt, in der Baufirmen den Bauherren schriftlich bestätigen müssen, dass die Arbeiten so ausgeführt wurden, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen, die in der Energieeinsparverordnung festgelegt sind, entsprechen. Trotzdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, dass Bauherren zusätzlich einen unabhängigen Experten zu Rate ziehen, der die Sanierung überprüft. Viele Immobilienbesitzer verlassen sich auf ihren eigenen Eindruck bei der Wahl der Baufirmen und halten die Dienste unabhängiger Fachberater für überflüssig. Eine eventuell notwendig werdende Korrektur unsachgemäß ausgeführter Sanierungsmaßnahmen ist jedoch in der Regel teurer, als die Kosten für die eigentliche Sanierung. Werden aber falsche Dämmaßnahmen nicht verbessert, kann dies zu Schimmelbildung führen, die eine noch kostenintensivere Renovierung notwendig macht. Zwar hat ein Bauherr das Recht auf Nachbesserung, bei nachweisbaren Fehlern, doch falls die Baufirma zum Zeitpunkt des Auftretens sichtbarer Schäden nicht mehr existiert, bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen. Um Mietern und Immobilienbesitzern zu helfen, den Gesetzesdschungel zu überblicken, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen persönliche, telefonische, oder auch online, Beratungsgespräche über energetische Sanierung und die Möglichkeiten der Energieeinsparung an. Diese können über die Homepage der Verbraucherzentrale unter http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de , oder telefonisch unter 018-809 802 400 in Anspruch genommen, oder vor Ort ein Termin für eine persönliche Beratung vereinbart werden.
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Veröffentlicht : 02/02/2012 5:07 pm