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Themenstarter
Bislang gab es immer wieder Unklarheiten zur Zweitohnungssteuer in Dresden, ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen hat nun der Stadt Dresden Recht gegeben. Bisher ist es nämlich so, dass bei Leuten die im elterlichen Haus ein Zimmer nutzen aber noch eine Wohnung in Dresden haben trotzdem eine Zweitwohnungssteuer anfällt. In der Regel trifft es also Studenten und Auszubildende die nur tageweise in Dresden leben und am Wochenende dann wieder zuhause sind. Eine Revision wurde in dem Verfahren nicht zugelassen. Das trifft gerade die Menschen mit geringerem Einkommen natürlich empfindlich, wirklich gut durchdacht klingt es also nicht.
Veröffentlicht : 28/03/2014 10:05 am