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Themenstarter
Die Dienstleistungskonzession für die Internetseite der Stadt Dresden wurde nun gestoppt. Das Transparenzgebot ist nicht genügen beachtet worden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden nun entschieden. Es hatte sich der derzeitige Betreiber zu Wort gemeldet und sich über die Vergabekriterien geärgert. Mit der neuen Ausschreibung ist es dem Seitenbetreiber möglich die Seite für wirtschaftliche Zwecle zu nutzen, beispielsweise durch Schaltung von Werbung. Doch die Kriterien müssen genau festgelegt werden und dies ist eben nicht der Fall gewesen.
Veröffentlicht : 14/08/2013 11:03 am