Über ein Jahr ist es nun her, dass in Dresden bei einem Neonaziaufmarsch eine Handydatenabfrage von der Polizei durchgeführt wurde. Nachdem natürlich auch etliche Bürger unfreiwillig bespitzelt wurden ging der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht in Dresden hat nun entschieden, dass die Datenabfrage legal gewesen sei. Der Grund liegt darin, dass dadurch Straftaten aufgeklärt werden konnten, ohne die Abfragen wäre dies nicht möglich gewesen. Der Eingriff sei zudem sehr gering gewesen und hätte die Persönlichkeitsrechte nicht grob beeinträchtigt.
Man sieht wieder, wie der Datenschutz von staatlichen Vertretern mit den Füßen getreten wird. Einfach mal alle Bürger unter Generalverdacht stellen und private SMS lesen. Klar ist es gut das Straftaten somit aufgeklärt werden können, doch um welchen Preis. Wenn man bald nicht mehr in Ruhe SMS oder E-Mails verschicken kann ohne das irgendeiner mitliest kann es das doch auch nicht sein.