Im Streit zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Adelshaus Wettin um die Kunstschätze der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, deren Herausgabe die Familie Wettin gefordert hatte, wurde eine Einigung erzielt. Grundlage für die Forderung ist das Ausgleichsgesetz, dass für Beschlagnahmungen zwischen 1924 und 1945 gilt. Das Porzellan war nach dem II. Weltkrieg, im Zuge der Enteignung des damaligen Adels durch die sowjetische Besatzungsmacht, als Ausstellungsstücke an die Staatliche Kunstsammlung gegangen. Nach dem Zusammenbruch der DDR hatten die Wettiner die Unrechtmäßigkeit der Enteignung beklagt und einen Ausgleich oder die Rückgabe der eingezogenen Güter gefordert. Wie der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlung Dresden, Martin Roth, jetzt bekannt gab, wird das Porzellan für eine Entschädigungssumme von 4,2 Millionen Euro in der Kunstsammlung verbleiben. Damit kann die Porzellansammlung ihren Stand "als eine der umfangreichsten und bedeutendsten keramischen Spezialsammlung der Welt sichern", so Roth. Damit ist der Rechtsstreit mit der Familie Wettin noch nicht beendet. Offen sind noch immer verschiedene Forderungen über Gemälde, Möbel und wertvolle Bücher. Schade ist, dass es kein Ausgleichsgesetz für die Zeit gibt, in der die deutschen Adelshäuser ihren Reichtum durch Sklaverei, Betrug und Raubzüge angesammelt haben.
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Veröffentlicht : 08/02/2011 4:27 pm