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Rechtsanspruch auf Kitaplatz dennoch verwehrt

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(@dirk911)
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Eine Freiberuflerin aus Dresden konnte für ihr Kind keinen Kitaplatz bekommen, die Kindertagesstätten wollten zunächst einmal den Nachweis einer Arbeitsstelle sehen, vorher gibt es keinen Kitaplatz. Eine absolute Unverschämtheit findet die Dame zurecht und schreibt einen Brief an die Bürgermeisterin Helma Orosz. Bleibt nun abzuwarten welche Meinung die Stadt in dem Fall annehmen wird, denn der Rechtsanspruch gilt eigentlich auch für Freiberufler.

 
Veröffentlicht : 17/08/2013 11:52 am
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