Theoretisch hat jeder Bedürftige in Deutschland das Recht auf eine kostenfreie Rechtsberatung, wenn er sie benötigt. So einfach wie es klingt, ist es aber nicht. Denn dafür muss der Betroffene nicht nur nachweisen das diese Beratung notwendig ist, geht es um einen Rechtsstreit, muss auch eine große Chance bestehen, dass er diesen gewinnen kann. So kommt es, dass finanziell unabhängige Menschen doch etwas "gleicher" sind, als andere. Umso höher zu bewerten ist es, dass jetzt in Dresden eine weitere kostenlose Rechtsberatung für einkommensschwache Personen eröffnet wurde, zu der Dresdner, ohne dies erst beim Amtsgericht beantragen zu müssen, gehen und sich von einem Anwalt beraten lassen können. Eine Voranmeldung ist dafür nicht notwendig. Die Rechtsberatung ist ein Pilotprojekt des sächsischen Justizministeriums und wird bereits in Großenhain, Neustadt, Löbau, Bischofswerde, Limbach-Oberfrohna und Torgau angeboten. Unterstützt wird das Projekt von 180 freiwilligen Rechtsanwälten und den jeweiligen Kommunen.
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Veröffentlicht : 13/03/2011 6:08 pm