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Neue Coronaschutzverordnung für Dresden/ Sachsen

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(@marta)
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  • Lockdown: Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung tritt am 31. Mai in Kraft und gilt vorerst bis zum 13. Juni.
  • Kontaktbeschränkungen: Unter einer 100er-Inzidenz sind private Zusammenkünfte von zwei Hausständen mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen im Feien erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei einer Inzidenz unter 50 könnten zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen.
  • Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen ab einer dauerhaften Inzidenz unter 100 öffnen - mit strengen Hygienekonzepten. Kunden müssen einen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen. Das Einkaufen nach vorheriger Anmeldung im Internet (Click & Meet) entfällt. Liegt die Inzidenz innerhalb von 14 Tagen unter 35, entfallen die verpflichtenden Tests.
    Kultur und Freizeit: Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Spielbanken oder Prostitutionsstätten müssen geschlossen bleiben. Auch Tagungen, Messen und Kongresse bleiben untersagt. Freizeitparks sollen ab einer Inzidenz von 100 öffnen dürfen - mit strengem Hygienekonzept. Gleiches gilt für Freibäder. Botanische und zoologische Gärten dürfen mit einem negativen, tagesaktuellen Test besucht werden. Autokinos und Bibliotheken können ohne Vorgaben öffnen.
  • Gastronomie: Liegt die Inzidenz unter 100, kann es Öffnungen im Außenbereich geben. Sitzt mehr als ein Hausstand an einem Tisch, besteht für alle eine Testpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 50, soll auch der Innenbereich geöffnet werden dürfen.
  • Sport: Kontaktsport von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich soll auch außerhalb von Sportanlagen, etwa den Elbwiesen, möglich sein. Kontaktfreier Sport in Innen- und Außesportanlagen sowie Kontaktsport auf Außenanlagen mit bis zu 30 Personen und Kontakterfassung wird sowohl für Kinder und Jugendliche möglich. Abgesehen von Minderjährigen und kontaktfreiem Sport auf Außenanlagen wird ein tagesaktueller Test aller Sportler benötigt. Außerdem dürften die jeweils zuständigen Gesundheitsämter wieder Besucher für Sportveranstaltungen zulassen – mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testpflicht.

Weitere Öffnung nach dem 13. Junit. So sollen unter anderem die Kontaktbeschränkungen wegfallen. Auch Kantinen und Mensen sowie Hotels sollen dann wieder öffnen können. Und auch der Besuch von Hallenbädern oder Saunen könnten wieder möglich werden. Ebenso das Singen in Chören. Und auch eine Öffnungsperspektive für Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Kreativwirtschaft ab dem 14. Juni ist geplant.

Und auch Messen, Ausstellungen, Kongresse und Tagungen sollen ab dem 14. Juni wieder ermöglicht werden - auf Grundlage eines genehmigten Hygienekonzeptes der zuständigen Behörden. Dieses muss Hygienemaßnahmen, die Kontaktnachverfolgung und Regelungen zu den Besucherzahlen sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes beinhalten. Steigt die Inzidenz wieder über 50, werden auch negative Tests erforderlich sein, bzw. der Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung.

 
Veröffentlicht : 26/05/2021 12:52 pm
(@marta)
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Hm... ich hätte mir ja etwas mehr Mut gewünscht... 🙄 

 
Veröffentlicht : 26/05/2021 12:52 pm
 Maku
(@miki)
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Das Beherbungsverbot fällt somit auch erst zum 14.06.! Das ist doch Mist. Und was ist mit den Schulen?!

 
Veröffentlicht : 26/05/2021 12:56 pm
(@beate)
Beiträge: 74
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Veröffentlicht von: @miki

Das Beherbungsverbot fällt somit auch erst zum 14.06.! Das ist doch Mist. Und was ist mit den Schulen?!

Das Frage ich mich auch. Wurde anscheinend noch nix mitgeteilt. 😯 

 
Veröffentlicht : 26/05/2021 1:05 pm
(@marta)
Beiträge: 68
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Themenstarter
 

Schul- und Kitabetrieb: Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag. Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. 

Also Biergarten vor Schule... Auch nicht schlecht 😆 

 
Veröffentlicht : 26/05/2021 1:28 pm
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