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Kurtaxe: Dresden mit Haushaltssperre

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Der Finanzbürgermeister hat mit heutiger Wirkung eine sofortige Haushaltssperre verhängt. Grund ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (OVG), mit der die Erhebung einer Kurtaxe in der Landeshauptstadt Dresden als unzulässig erkannt wurde. Mit dem Urteil des OVG ist die Stadt verpflichtet, die bereits gezahlten Kurtaxebeträge zurückzuzahlen. Die damit verbundenen Mindererträge betreffen sowohl den Haushaltsvollzug 2014, als auch mit jährlich 6,9 Millionen Euro den Doppelhaushalt 2015/2016 einschließlich Finanzplan bis 2019. Das entspricht einer Gesamtsumme von 41,4 Millionen Euro.

 
Veröffentlicht : 11/10/2014 1:30 pm
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