Das sächsische Kulturministerium muss sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob das Tragen von Kopftüchern in einer Schule verboten werden darf. Anlass ist die Hausordnung einer Dresdner Schule, in der das Tragen von Kopfbedeckung aller Art unter Verbot gestellt wurde. Aus diesem Grund haben bereits zwei Familien ihre Kinder nicht dort angemeldet. Sie beschweren sich jetzt, dass dadurch ihr Recht auf freie Ausübung ihrer Religion behindert werde. Bereits in Düsseldorf hatte das dortige Gericht einer Schule das Verbot von Kopftüchern für Schüler untersagt. Trotzdem finden diese Verbote immer wieder Anwendung in Schulen. Als Argument wird genannt, dass das Kopftuch als Symbol für die Unterdrückung der Frauen gegen die Gleichberechtigung verstößt. Außerdem handelt es sich dabei nicht um eine religiös motivierte Tradition, so dass der Vorwurf der Beschneidung von Religionsfreiheit nicht greift. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen sind in dem Fall aber ziemlich eindeutig. Das Kopftuchverbot würde, wenn schon nicht die Religionsfreiheit, so doch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unterdrücken und ist somit rechtswidrig. Anders sieht es mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus, da Beamte an andere Rechten und Pflichten gebunden sind als Schüler und Vorbildfunktion haben. Mit dem Argument, das Verbot verstößt gegen das Recht auf freie Entfaltung, müssten allerdings auch Schuluniformen, wie sie sich an einigen Schulen steigender Beliebtheit erfreuen, verboten werden.
Ich finde es in Ordnung wenn eine Schule selbst entscheidet was getragen werden darf und was nicht. Wenn sich dadurch jemand in seiner Religion behindert fühlt, dann muss man wohl oder übel auf eine andere Schule wechseln. Mit Schuluniformen ist es nichts anderes, wenn eine Schule dies wünscht dann ist es eben so. Man sollte nicht wegen jedem Mist rumheulen und das arme Opfer spielen. Es kann auch nicht jeder auf eine Elite Uni, dort beschwert sich auch niemand das man kostenfrei die beste Bildung möchte.
Wie erwartet, dürfen auch zukünftig muslimische Schülerinnen in sächsischen Schulen Kopftücher tragen. Das teilte das Kultusministerium Dresdens heute offiziell mit. Als Argument verwiesen sie auf das Grundrecht der Religionsfreiheit, obwohl im Koran das Tragen von Kopftüchern nicht direkt, zumindest nicht ausschließlich für Mädchen, erwähnt und deshalb als religiöses Dogma auch von vielen Muslimen abgelehnt wird. Andererseits sind keine, der unter Religionsfreiheit fallenden Handlungen, in den jeweiligen Religionen unumstritten. "Entscheidend ist aber, dass die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation in der Klasse teilnehmen können.", teilte der Pressesprecher des Kultusministeriums mit. Anders wäre der Bildungsauftrag der Bundesländer nicht zu gewährleisten. Die juristische Prüfung war zum Beginn dieser Woche eingeleitet worden, weil zwei afghanischen Mädchen das Tragen von Kopftüchern in der Schule ihrer Wahl untersagt worden war, woraufhin ihre Eltern sich gezwungen sahen, sie an einer anderen Schule anzumelden. Bisher ist dieser Fall in Sachsen einmalig und nach der Entscheidung des Ministerium ist auch keine weitere Schule in Sachsen berechtigt, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten.
Da knicken die zuständigen Leute wieder ein, weil man als böser Deutscher ja ohnehin nichts machen darf wodurch sich ein Mensch anderer Kulturen direkt gestört fühlen könnte. Ich erinner mich noch in meiner Schulzeit, dort durfte man auch keine Baseballmütze tragen während des Unterrichtes, Kopftücher hingegen waren kein Problem für die türkisch stämmigen Mitschülerinnen. An sich ist mir das auch relativ egal, dennoch finde ich das Schulen soetwas selbst entscheiden sollten was erlaubt ist und was nicht.