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Naturschützer hatten gegen den Bau der Waldschlößchenbrücke geklagt und sind nach den Urteilen in Berufung gegangen. Doch auch diese sind nun abgeschmettert worden. Das Oberverwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Planfeststellungsbeschlüsse in Ordnung waren und demnach keine Klageberechtigung vorliegt. Die Kläger hatten vor allem massive Fehler zulasten der Umwelt beklagt.
Veröffentlicht : 17/12/2011 12:39 pm