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Themenstarter
Das Tierschutzgesetz hat sich wieder einmal etwas geändert, dass Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt gibt bekannt, dass Ausbilder von Hunden nun eine behördliche Erlaubnis dafür benötigen. Dies wird ab August fällig, eine rechtzeitige Beantragung wird daher empfohlen. Bis Ende Mai muss man sich spätestens gemeldet haben, ansonsten kann der Termin evtl. nicht eingehalten werden. In Dresden kann der Antrag online ausgefüllt werden. Es wird ein Sachkundenachweis sowie eine persönliches Führungszeugnis verlangt. Darüber hinaus muss auch der Ort benannt werden, an dem die Ausbildung der Hunde stattfindet. Was die Erlaubnis kosten wird ist nicht bekannt.
Veröffentlicht : 17/02/2014 11:40 am