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Themenstarter
Das Dresdner Landgericht hat nun entschieden, dass die Funkzellenabfrage bei der Demonstration am 19 Februar 2011 rechtswidrig war. Die erhobenen Daten müssen nun alle gelöscht werden, unabhängig ob diese nun jemanden einer Straftat überführen oder eben nicht. Aber so wie man vermeldete konnten ja keinerlei Hinweise gefunden werden, wer für die Angriffe auf die Polizisten verantwortlich war. Eine Entschädigung erhalten die Opfer der Abfrage natürlich nicht.
Veröffentlicht : 24/04/2013 10:37 am