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Funkzellenabfrage angemessen

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(@dirk911)
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Das Amtsgericht in Dresden ist im Verfahren um die Abfrage der Telekommunikationsverbindungen bei mehr als 60.000 Menschen zu der Auffassung gelangt, dass dies angemessen sei. Die Polizei benötige derartige Instrumente um effektiv arbeiten zu können. Dies alles nur um ein paar Antifaschisten zu fassen, die sich mit Neonazis geprügelt haben. Datenschützer sind empört, und bis heute wurde übrigens noch niemand in dem Fall angeklagt, also die ganze Bespitzelung war umsonst.

 
Veröffentlicht : 11/04/2013 11:31 am
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