Die Stadtverwaltung Dresden gab bekannt, dass einige Straßen des Dresdner Stadtgebietes ab heute nicht mehr für Lastwagen befahrbar seien. 70 Standorte wurden mit neuen Schildern ausgestattet, die auf das Verbot hinweisen. Das Verbot gilt für alle Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile sind jedoch vom Durchfahrtsverbot befreit. Die neue Regelung tritt in Kraft, weil Dresden damit den Luftreinheitsplan umsetzen möchte um den Smog aus dem Stadtgebiet zu halten.
Es ist erstaunlich das es der Stadt Dresden vollkommen egal ist, das sie mit der angekündigten Beschilderung einen klaren Rechtsbruch begeht. Das Zusatzzeichen ist nicht in der StVO aufgeführt und somit nicht gültig. Die einzige Instanz die derartige Zusatzzeichen in die StVO aufnehmen kann ist der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung im Bundesrat. vgl. StVG §6. Insofern ist das Aufstellen der Schilder reine Steuerverschwendung die zur Anzeige gebracht werden muss.