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Vor etwa zehn Jahren begann ein Rechtsstreit um Entschädigung der Investoren, für ein Bauprojekt von Häusern die unter einem Autobahnzubringer liegen. Die Stadt habe den Zubringer kurz nach dem Bau der Häuser gebaut und dadurch die Häuser schwer verkäuflich gemacht, und auch nur mit großen Verlusten. Das Landgericht hat die Stadt Dresden nun zu einer Entschädigungszahlung von knapp 575.000 Euro zzgl. 350.000 Euro Zinsen verurteilt. Die Stadt könnte noch in Berufung gehen.
Veröffentlicht : 23/12/2011 12:22 pm