Im Rahmen der Datenüberwachung vor zwei Jahren kamen auch Mitarbeiter der taz in die Fänge der datendiebe. Die taz klagte daher gegen die Polizei und deren Methoden. Bereits seit zwei Jahren beantragt man Akteneinsicht, bekommt diese aber nicht. Das Amtsgericht hatte bereits eine Akteneinsicht gebilligt, doch die Staatsanwaltschaft stellt sich tot, so ein Anwalt der taz. Nun reicht es der taz, man reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen die entsprechenden Mitarbeiter. Es könne nicht sein, dass ein Verfahren derart in die Länge gezogen wird, weil man bei der Staatsanwaltschaft kein Interesse daran hat.
Die illegale Datenüberwachung von 2011 nimmt noch einmal Fahrt auf. Katrin Göring Eckardt, Spitzenkandidatin der Grünen hat ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie war bei der Demonstration gegen die Nazis ebenfalls mit dabei und auch von ihr wurden wohl Handydaten erfasst. Sie hatte bereits 2012 eine BEschwerde eingereicht, die allerdings zurückgewiesen wurde, auch die nächst höhere Instanz, dass Landgericht wies die Beschwerde danach ab. Ob die Verfassungsbeschwerde nun etwas ändert wird sich zeigen.