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Themenstarter
Das Oberlandesgericht in Dresden hat nun festgestellt das es bei amerikanischen Staatsbürgern zu einer Auslieferung kommen müsse. Auch auf die Gefahr hin das die Todesstrafe in den USA verhängt wird, es wird unterstellt das die US Justiz dies nicht als Ziel ansieht. Fakt ist es lässt sich bei einer Auslieferung in die USA nicht verhindern das der Täter zur Todesstrafe verurteilt wird.
Veröffentlicht : 20/03/2011 1:05 pm