Der Innenausschuss hat jetzt im Sächsischen Landtag einen Änderungsantrag zum Rettungsdienstgesetz beschlossen, der bei der kommenden Landtagssitzung bestätigt werden soll. Die Änderungen sind vielfältig. So werden beispielsweise die Krankenkassen in Zukunft mit in die Rettungsdienstplanung eingebunden, die Rettungsfahrzeuge und ihre Ausstattung sollen durch die Träger (Gemeinden) und Leistungserbringer bezahlt werden und die beauftragten Leistungserbringer müssen zusätzlich nachweisbar in der Lage sein, bei Katastrophen angemessen zu reagieren. Auch der Zuschlag darüber, welches Unternehmen zukünftig mit dem Fahrdienst beauftragt wird, soll nicht mehr nur vom Preis-Angebot, sondern auch von der Fähigkeit der Mitwirkung beim Katastrophenschutz abhängig sein. Außerdem werden die Rettungsdienste von den Trägern für den Fall einer Insolvenz abgesichert. Der innenpolitische Fraktions-Sprecher der FDP, Benjamin Karabinski erklärte, dass durch die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes, trotz Wettbewerb ein "qualitativ hochwertiger" Rettungsdienst in Sachsen gesichert wäre.
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Veröffentlicht : 30/06/2012 6:58 pm