Seit dem 1. August gilt eine neue Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Hunde- oder Welpenschulen. Damit muss jeder, der Hunde für Kunden ausbilden möchte, beim Antrag auf diese Erlaubnis nachweisen können, dass er über die für die Hundeabrichtung nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Antragsformulare gibt es online, unter www.dresden.de/anliegen. Auch bereits bestehende Hundeschulen bedürfen der nachträglichen Genehmigung und müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist, schnellstens das Antragsformular „Tiere, gewerblicher Umgang“ im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, in der Abteilung für Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, einreichen. Fragen beantworten deren Mitarbeiter per Mail an veterinaeramt@dresden.de, per Fax: 0351 – 408 05 13 oder telefonisch unter: 0351 – 408 05 11. Als „gewerbsmäßig“ gelten alle selbständigen Tätigkeiten, die planmäßig mit Gewinnabsicht ausgeübt werden. Wer als Tierlehrer ohne die geforderte Erlaubnis arbeitet, begeht seit Anfang des Monats eine Ordnungswidrigkeit. Nicht von der Neuregelung betroffen sind beispielsweise gewerbliche Hunde-Gassi-Geher, da ihre Tätigkeit keine Ausbildung beinhaltet.