Im vergangenen Jahr wurden in Dresden 893 Autos gestohlen, das sind 338 mehr als noch im Jahr 2008 und somit Bundesrekord. Die Fahrzeuge dürften bevorzugt nach Polen und in die Tschechische Republik gehen, da die Autobahnanbindungen in die Länder optimal sind. Oberbürgermeisterin Helma Orosz fürchtet nun um das Image der Stadt und hat die Polizeipräsenz erhöht und die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden verbessert um der Automafia das Handwerk zu legen. Hierfür wurde extra eine neue Ermittlungsgruppe gegründet die sich ausschließlich damit befasst. Gerade Fahrzeuge der Marke Volkswagen, Audi und Skoda sind sehr beliebt bei den Dieben.
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Entscheidung zum Bildskandal in Aussicht
Künstlerin Erika Lust malte ein Gemälde der Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz in leicht pornographischen Zügen. Auf dem Gemälde ist Frau Orosz in Strapsen und leichter Bekleidung vor der Waldschlößchenbrücke zu sehen. Laut Angaben der Künstlerin wollte sie damit zum Ausdruck bringen das Frau Orosz mit leeren Händen zur Sitzung des Weltkulturkomitees nach Sevilla reiste. Dresden verlor wegen dem Bau der Waldschlößchenbrücke im Elbtal den Erbetitel. Orosz klagte gegen die Künstlerin und ein langer Rechtsstreit folgte. Bereits im Dezember 2009 wurde mit einer einstweiligen Verfügung erwirkt das das Bild nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen muss die Künstlerin mit einem Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen. Begründet wurde das ganze damit, dass es auch in der Kunstfreiheit Tabus gebe, Erika Lust legte Berufung ein da sie die Kunstfreiheit in Gefahr sieht. Orosz sieht ihre Intimsphäre deutlich verletzt, ein Vergleich der angestrebt wurde ist gescheitert, da keine der beiden nachgeben möchte. Das Gericht wird heute eine Entscheidung verkünden.
Der Nacktbild-Prozess der Oberbürgermeisterin Helma Orosz
Im Streit des Nacktbild-Skandals haben am Donnerstag die CDU-Politikerin Helma Orosz und die Künstlerin Erika Lust keine Einigung erzielt. Ihnen gelang es nicht, einem Vergleich zuzustimmen.
In dem Streit ging es darum, dass ein Gemälde mit dem Titel „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ veröffentlicht wurde, auf welchem die Rathauschefin lediglich mit Strapse und Amtskette entblößt abgebildet war. Das Bild solle eine Reaktion auf den Verlust des Weltkulturerbetitels in Bezug auf den Bau der Waldschlösschen-Brücke durch das Dresdner Elbtal darstellen, wofür sich die Politikerin bis zuletzt stark gemacht hat. In erster Instanz wurde die Veröffentlichung des Bildes der Künstlerin untersagt. Das Oberlandesgericht Dresden begründete dies mit der erheblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Die Kunstfreiheit hätte in diesem Fall zurückzutreten. Erika Lust hatte daraufhin Berufung eingelegt.
Nun wird voraussichtlich der vierte Zivilsenat über den Streit entscheiden. Hierbei muss eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunst-, sowie Meinungsfreiheit geschaffen werden. Das Urteil wird zum 16. April erwartet.