Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die derzeit durchgeführten Altpapiersammlungen mit der „Blauen Tonne“ rechtswidrig sind, und die Stadt berechtigt ist, diese zu verbieten. Gegen dieses Verbot hatten fünf Recyclingfirmen geklagt. Zwar sind prinzipiell gewerbliche Sammlungen erlaubt, jedoch nur wenn die Stadtverwaltung damit einverstanden ist. Grund ist der Wiederverkaufswert von Altpapier, dessen Erlös auch teilweise die kostenintensive Abfallentsorgung des Restmülls finanziert. Dies kommt letztlich den Kunden zugute, die sonst höhere Preise für die Müllbeseitigung zahlen müssten.