Ab 2011 dürfen Sachsens Ladenbesitzer jährlich an fünf, statt der bisher möglichen vier Sonntagen ihr Geschäft öffnen. Das entschied die sächsische Landesregierung, wie FDP-Wirtschaftsminister Sven Morlok bei der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfes mitteilte. Der zusätzliche verkaufsoffene Sonntag soll für besondere Anlässe, wie Stadtfeste oder Märkte genutzt werden können. Grundsätzlich geschlossen bleiben müssen die Geschäfte nur noch an den Weihnachtsfeiertagen, Ostersonntag, Pfingstmontag und Karfreitag. Neu ist auch, dass Händler bei besonderen Events, wie zum Beispiel dem beliebten „Mitternachts-Shopping“, keine gesonderte Genehmigung mehr brauchen. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Autowaschanlagen, die zukünftig rund um die Uhr geöffnet haben dürfen und für Videotheken, die dann auch Sonntags bis 19.00 Uhr zur Verfügung stehen.
Als „miserabel“ bezeichnete Alexander Kraus von der CDU das neue Gesetz. Auch die evangelische Landeskirche kritisierte die Missachtung des „Sonntagsschutzes“. Allerdings sind fünf verkaufsoffene Sonntage im Jahr auch in anderen Bundesländern schon Normalität. Und wie Minister Morlok richtig bemerkte; «Der Entwurf kommt dem Einzelhandel entgegen»,