Sachsen, insbesondere Dresden und Umgebung, hatten in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ãœberschwemmungen zu kämpfen – mit allen langfristigen Folgen. Neben der direkten Gefahr für das Leben, die Gesundheit und das Heim der Betroffenen, sind es vor allem die oft jahrelangen Folgen, wie der Verlust des Hauses, oder der Arbeit, die den Flutopfern zu schaffen machen. Noch immer sind viele Hausbesitzer nicht gegen diese Schäden versichert, so dass sie nach einer Ãœberschwemmung mit ihrem, Bankrott rechnen müssen. Verbraucherschützer haben deshalb jetzt eine Pflichtversicherung gefordert, die sogenannte Elementarschäden abdeckt. Inzwischen ist auch der Bund der Versicherten davon überzeugt, dass eine solche Versicherungspflicht sinnvoll sei. Bisher werden Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, durch verschieden Policen teilweise abgesichert. So können Sturm- oder Hagelschäden in einer Wohngebäudeversicherung versichert werden. Für Schäden die durch Hochwasser, Schnee oder Erdbeben entstehen, ist bisher eine zusätzliche Wohngebäudeversicherung nötig. Vor allem für besonders gefährdete Hochwassergebiete, wie Sachsen, lohnt eine solche Versicherung. Nach den Ãœberschwemmungen im vergangenen Sommer zahlten die Versicherungen insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus. Allerdings sind noch immer 68 Prozent aller deutschen Haushalte nicht gegen derartige Verluste versichert und gehen im Falle eines Falles leer aus. Der Bund der Versicherten fordert deshalb mehr Eigeninitiative, besonders von Hausbesitzern. Wird die Immobilie vermietet, lassen sich die Raten zudem auf die Mieter umlegen. Allerdings; gerade in den von Hochwassern bedrohten Gebieten ist es inzwischen schwer geworden, einen Versicherer zu finden, nachdem in den letzten zehn Jahren so hohe Versicherungssummen ausgezahlt werden mussten. Das ist einer der Gründe, warum Verbraucherschützer sich für eine kombinierte Police, für alle Elementarschäden aussprechen. Aktuell prüft die Regierung, ob eine solche Vorgabe möglich wäre, oder ob es verfassungsrechtliche Probleme gäbe, da diese die Wahlfreiheit einschränkt. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, könnte eine mit der Versicherungspflicht verbundene Staatsgarantie, die ab einer bestimmten Schadenshöhe greift, die Bedenken der Versicherungswirtschaft ausräumen.