Neue Zuständigkeit für Bildungspaket seit 1. Januar

Um, nach eigenen Angaben, den Service für die Betroffenen zu verbessern, werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe für ALGII-Bezieher seit dem 1. Januar vom Sozialamt bearbeitet und nicht, wie bisher, vom Jobcenter. Beim Jobcenter verbleibt die Bearbeitung der Anträge für Zuschüsse zum Schulbedarf. Alle anderen Leistungen des vor zwei Jahren eingeführten sogenannten Bildungspakets, organisiert ab sofort das Sozialamt. Hier müssen sie auch beantragt werden. Allerdings fällt die aufwändige Nachweiserbringung größtenteils weg, da das Sozialamt jetzt enger mit den zuständigen Jobcentern zusammen arbeitet und die notwendigen Unterlagen von dort zugesandt bekommt. Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge gewährleisten zu können, erhält die verantwortliche Abteilung „Soziale Leistungen“ eine Aufstockung auf 17 Mitarbeiter. Aufgrund des großen Bedarfs – rund 22.000 leistungsberechtigte Kinder gibt es aktuell – ließ der Stadtrat, auf Vorschlag der Sozialverwaltung, die Arbeitsweise der Leistungsbearbeitung untersuchen. Die Recherche ergab, dass eine zentrale Anlaufstele für alle Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket effektiver ist, als die bisherige Handhabung. Nähere Informationen können im städtischen Sozialamt, den Jobcentern oder per Mail unter bildungpaket@dresden.de abgefragt werden.